Es gibt keine allgemeine Pflicht, eine bestehende Immobilie vollständig energetisch zu sanieren. Je nach Gebäude, Eigentümerwechsel und technischer Ausstattung bestehen jedoch bestimmte gesetzliche Nachrüstpflichten. Dazu können beispielsweise die Dämmung der obersten Geschossdecke oder von zugänglichen Heizungs- und Warmwasserleitungen in unbeheizten Räumen sowie Vorgaben für ältere Heizkessel gehören.
Außerdem ist wichtig: Die gesetzlichen Vorgaben im Gebäudebereich befinden sich aktuell im Wandel. Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz plant die Bundesregierung mehr Technologieoffenheit beim Heizungstausch. Die bisherige pauschale Vorgabe eines Mindestanteils von 65 Prozent erneuerbarer Energien soll entfallen. Stattdessen sollen Eigentümer mehr Wahlfreiheit bei der Heizungsart erhalten, während klimafreundliche Lösungen weiterhin gefördert werden.
Eigentümer sollten daher vor größeren Maßnahmen stets prüfen lassen, welche Anforderungen aktuell für ihre Immobilie gelten und welche Förderprogramme sie nutzen können.