Bestand kaufen + sanieren („Jung kauft Alt“)
KfW 308 – Wohneigentum für Familien (Bestandserwerb / „Jung kauft Alt“)
→ Förderkredit für Familien, die eine Bestandsimmobilie kaufen und energetisch sanieren.
In der Immobilienbranche ist 2026 nicht „das eine große neue Gesetz“ entscheidend, sondern vielmehr ein Jahr, in dem mehrere Weichenstellungen gleichzeitig spürbar werden: Die Energie- und Klimaregeln werden konkreter, Kommunen wie Köln müssen bei der Wärmeplanung liefern und im Mietmarkt gelten in NRW verlängerte Schutzinstrumente. Hinzu kommen weiterhin wichtige Förderprogramme von Bund (KfW/BAFA) und Land NRW.
Ab 2026 wird die nationale CO₂-Bepreisung für Brennstoffe wie Gas und Heizöl „marktnäher“: Emissionszertifikate werden im gesetzlichen Preiskorridor von 55 bis 65 Euro pro Tonne CO₂ versteigert. Für Eigentümer und Käufer bedeutet das, dass die Heizkosten und damit die laufenden Gesamtkosten ein zentraler Faktor bei der Bewertung von Immobilien bleiben – gerade bei unsanierten Beständen.
Für Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern – wie Köln – gilt: Sie müssen bis zum 30. Juni 2026 einen Wärmeplan vorlegen. Dies hat Auswirkungen auf Entscheidungen bezüglich des Heizungstauschs, des Anschlusses an Wärmenetze, von Sanierungsfahrplänen und perspektivisch auch auf die Marktattraktivität einzelner Lagen/Quartiere.
Die überarbeitete EPBD verpflichtet die EU-Staaten, die Vorgaben bis Ende Mai 2026 in nationales Recht zu überführen. Wichtig ist dabei Folgendes: Bereits seit dem 1. Januar 2025 dürfen fossile Heizkessel nicht mehr gefördert werden. Mittelfristig steigt zudem der Druck in Richtung effizienterer Gebäude und erneuerbarer Wärme.
In NRW gilt seit 2026: Wenn ein Bestandsdach umfassend saniert wird, ist grundsätzlich eine Solaranlage (Photovoltaik oder Solarthermie) vorzusehen, es sei denn, es liegen Ausnahmen vor, z. B. bei ungeeigneten Dachflächen. Für Verkäufer ist dies ein Punkt, den sie sauber aufbereiten sollten (Dachzustand, Planung, Kosten, ggf. bereits umgesetzte Maßnahmen).
Die Mietpreisbremse wurde auf Bundesebene bis Ende 2029 verlängert. Damit können die Länder die Regelung weiterhin per Verordnung anwenden. Nordrhein-Westfalen hat sie entsprechend fortgeführt (für die bereits definierte Gebietskulisse). Für Kapitalanleger ist dies bei Mietsteigerungsprognosen relevant, für Verkäufer bei der Renditeargumentation für vermietete Objekte.
Seit dem 1. März 2025 gilt in NRW eine neu gefasste Mieterschutzverordnung, die den Geltungsbereich deutlich ausweitet. In der Praxis wirkt sich das ab 2026 aus. In den betroffenen Gebieten gelten dann die Mietpreisbremse, eine abgesenkte Kappungsgrenze und eine Kündigungssperrfrist.
Hinweis: Förderprogramme stehen häufig unter Haushaltsvorbehalt und können in ihren Details angepasst werden. Prüfen Sie deshalb vor Antragstellung immer die Programmbedingungen.
NRW.BANK.Wohneigentum
Zinsgünstige Darlehen für Bau/Erwerb zur Selbstnutzung (mit Einkommensgrenzen, Konditionen je nach Fall).
NRW.BANK bündelt Infos zur öffentlichen Förderung für Wohneigentum und verweist auf Beratung durch Bewilligungsbehörden.
NRW hat die öffentliche Wohnraumförderung bis 2027 auf 12 Mrd. Euro aufgestockt; möglich u. a. durch erhöhte Bundesfinanzhilfen ab 2026. Das stärkt die Förderlandschaft – insbesondere im bezahlbaren Segment.
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