Mehr Transparenz für Verbraucher durch das aktuelle Maklergesetz

Seit dem 23. Dezember 2020 ist das neue Provisionsteilungsgesetz in Kraft. Was bisher bundesweit uneinheitlich geregelt war, hat nun eine denkbar einfache Struktur: Jeder zahlt die Hälfte. Hier erfahren Sie, für wen das Gesetz gilt und was es beinhaltet.

Mehr Verbraucherschutz für private Immobilienkäufer

Bereits im Mai 2020 wurde das Gesetz zur „Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“ verabschiedet. Ziel ist vor allem der Verbraucherschutz im Immobilienverkehr. Es bietet Privatpersonen mehr Transparenz und Rechtssicherheit und vermeidet Zwangslagen.

Mann mit Richterhammer und Modellhaus als Symbol für die Provisionsregelung

Bisherige Lage:

  • Uneinheitliche Regelungen zur Verteilung der Maklerkosten
  • Bundeslandabhängige Unterschiede
  • Hohe Provisionssätze, z. B. bis zu 7 % in Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen und Teilen Niedersachsens

Neuerungen seit dem 23.12.2020:

  • Käufer und Verkäufer tragen jeweils die Hälfte der Maklerprovision
  • Verringerung der Kaufnebenkosten

Auftragsvergabe und Provisionsregelung:

  • Der Makler darf den Parteien je maximal 50 % der Provision in Rechnung stellen
  • Verkäufer und Käufer tragen jeweils ca. 3 % zzgl. Mehrwertsteuer
  • Der Käufer zahlt seinen Anteil erst, wenn der Verkäufer bezahlt hat
  • Der Verkäufer kann optional die gesamte Provision übernehmen
  • Wenn der Makler keine Provision erheben möchte, muss dies für beide Parteien gelten

Wichtige Hinweise:

  • Ein Bestellerprinzip beim Immobilienkauf wird nicht eingeführt
  • Die Partei, die den Makler beauftragt, trägt üblicherweise die Kosten
  • Die Beauftragung des Maklers muss stets schriftlich erfolgen

Anwendung des neuen Gesetzes in NRW und ganz Deutschland

Geltungsbereich:

  • Käufe von Immobilien wie Wohnungen, Einfamilienhäusern, Reihenhäusern und Doppelhaushälften

Ausnahmen: Mehrfamilienhäuser und unbebaute Grundstücke

  • Verkäufe zwischen Unternehmern und Investoren bleiben unberührt

Durch diese klaren Regelungen und die transparente Struktur des neuen Gesetzes wird der Immobilienerwerb für Privatpersonen sicherer und verlässlicher.

Persönliche Beratung durch ImmoBiehler

Sollten Sie noch weitere Fragen zur Maklerprovision in Köln haben, wenden Sie sich gerne an uns. Unser Team von ImmoBiehler steht Ihnen gerne zur Verfügung und berät Sie zu allen Immobilienthemen.