Welche Rolle spielt der Notar beim Immobilienkauf/-verkauf?

Wechselt eine Immobilie den Besitzer, ist die Einbeziehung eines Notars gesetzlich vorgeschrieben. Doch warum ist das eigentlich so, und welche konkreten Funktionen übernimmt der Notar beim Verkauf bzw. Kauf einer Immobilie? Wir kennen die Antworten auf diese und viele weitere Fragen rund um das Thema Notar. Lesen Sie weiter und erfahren Sie mehr.

Warum ist der Notarbesuch beim Immobilienverkauf Pflicht?

Der Verkauf einer Immobilie ist alles andere als ein alltägliches Geschäft. Es fließt jede Menge Geld – und der Notar sorgt dafür, dass dabei keine der Parteien finanziell zu Schaden kommt. Seine Aufgabe besteht darin, Rechtssicherheit für beide Vertragsparteien zu gewährleisten. Dabei gilt: Der Notar ist immer eine neutrale Instanz. Unabhängig davon, wer den Auftrag erteilt hat, ist er also dem Verkäufer und dem Käufer gleichermaßen verpflichtet.

Doch Vorsicht: Da die Immobilie vom Notar nicht besichtigt wird, kann er den Käufer nicht auf Mängel aufmerksam machen, die im Kaufvertrag vermerkt werden sollten. Käufer sollten also die Augen offenhalten und die Immobilie vor der Vertragsunterzeichnung von einem Experten begutachten lassen, um böse Überraschungen nach dem Kauf zu vermeiden.

Welche Rolle übernimmt er beim Kauf/Verkauf?

Beim Immobilienverkauf fungiert der Notar als unparteiischer Berater von Verkäufer und Käufer. Er beantwortet Vertragsfragen, prüft den Kaufvertrag auf seine Rechtmäßigkeit und übernimmt die offizielle Beurkundung des Eigentümerwechsels. Darüber hinaus sorgt er dafür, dass die neuen Eigentumsverhältnisse im Grundbuch vermerkt werden. Der übliche Ablauf beim Verkauf sieht folgendermaßen aus:

  1. Vorgespräch mit beiden Parteien, ggf. zusätzlich separate Termine
  2. Erstellung des Vertragsentwurfs
  3. Vertragsentwurf wird beiden Parteien zur Prüfung vorgelegt
  4. ggf. Änderungen, wenn nicht: Festsetzung des Termins für die Beurkundung
  5. Beurkundungstermin: Notar verliest den Vertrag, klärt offene Fragen und beurkundet die Vertragsunterzeichnung

Im Anschluss an die Beurkundung verschickt der Notar Kopien des Kaufvertrags an beide Parteien sowie an das Finanzamt. Der Käufer erhält dann einen Bescheid über die Grunderwerbssteuer. Außerdem stellt der Notar sicher, dass der Verkäufer sein Geld erhält und die Objektübergabe fristgerecht stattfindet.

Wie geht es nach der Zahlung weiter?

Unterlagen und Wachsstempel mit Siegel

Ist die Zahlung erfolgt, kümmert der Notar sich um die erforderlichen Grundbuchänderungen. Dabei gewährleistet er nicht nur, dass der neue Eigentümer ins Grundbuch eingetragen wird, er veranlasst auch Änderungen, die das Grundpfandrecht betreffen. Finanziert der neue Eigentümer die Immobilie über ein Bankdarlehen, wird das Grundpfandrecht der Bank entsprechend eingetragen. War die Immobilie zum Verkaufszeitpunkt noch gar nicht abbezahlt, wird die Grundschuld vom Käufer übernommen und der Kaufpreis entsprechend reduziert.

Sobald die Bank den offenen Betrag erhalten hat, stellt der Notar sicher, dass die Grundschuld gelöscht wird.

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