

Beschlossene Sache: Mietpreisbremse wird verschärft
Der Bundesrat hat der bereits vom Bundestag beschlossenen Verschärfung der Mietpreisbremse zugestimmt. Vermieter müssen ihre Mieter unaufgefordert informieren, falls eine Ausnahme von der Mietpreisbremse vorliegt. Weitere Gesetzesänderungen betreffen unter anderem die Modernisierungsumlage und die Ahndung von missbräuchlicher Modernisierung. Das Gesetz zur Verschärfung der Mietpreisbremse hat seine letzte Hürde genommen. Der Bundesrat hat dem bereits vom Bundestag verabschiedeten Gesetzestext zugestimmt. Die wichtigsten Änderungen in Kürze:
– Vermieter müssen ihre Mieter künftig unaufgefordert informieren, falls bei ihnen eine Ausnahme von der Mietpreisbremse vorliegt.
– Wollen Mieter zu viel gezahlte Miete zurückverlangen, reicht künftig eine einfache Rüge. Nach einer Modernisierungsmaßnahme können Vermieter künftig nur noch acht Prozent der Kosten auf die Jahresmiete umlegen, bislang waren es elf.
– Ebenfalls bei Modernisierungsmieterhöhungen gilt künftig: Der Vermieter darf die Miete um nicht mehr als drei Euro pro Quadratmeter innerhalb von sechs Jahren erhöhen.
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